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Hallenordnung - Sportpark Dresden GmbH

Die Hallenordnung gilt für den Tennis-, Badminton-, Squash- und Tischtennisbereich. Sie soll allen Nutzern einen angenehmen Aufenthalt garantieren. Darüber hinaus gilt die allgemeine Geschäfts- und Buchungsordnung.

1. Respektvoller Umgang - Ein respektvoller Umgang unter allen Sportlern ist die Grundvoraussetzung für eine angenehme Atmosphäre. Verhalte Dich bitte stets so, dass sich andere Besucher nicht gestört oder belästigt fühlen.

2. Einchecken und Auschecken - Das Ein- u. Auschecken ist aus Versicherungsgründen wichtig. Besonders in einem Notfall müssen wir wissen, wer im Haus ist. Vergiss also bitte nie, Dich nach Deinem Training auszuchecken. Das An- und Abmelden erfolgt im Foyer.

3. Bezahlung vor Spielbeginn - Gebuchte Spielflächen bezahlst Du vor Spielbeginn am Empfang. Die Lichtsteuerung erfolgt dann automatisch.

4. Abriebfeste Sportschuhe - Die Spielflächen dürfen nur mit sauberen, abriebfesten Sportschuhen mit hellen bzw. „non-marking“ Sohlen (Tennisschuhe mit Profil gewünscht) betreten werden. Straßen- oder Sandplatzschuhe sind generell untersagt. Vor der Tennishalle steht ein Regal für Deine Straßenschuhe bereit.

5. Dauer der Spieleinheit - Eine Spieleinheit bei Badminton, Squash oder Tischtennis dauert 45 Minuten und beim Tennis inklusive der Platzreinigung 60 Minuten, wobei die Hallenuhr maßgebend ist.

6. Handys - Handys sollten beim Sport lautlos gestellt sein. Auch übermäßig lautes Telefonieren stört die an-deren. Bitte nimm Rücksicht und lasse Dein Handy am besten direkt im Spind.

7. Trinken & Essen - Trinken ist beim Sport sehr wichtig. Aus Sicherheitsgründen sind Glasflaschen und alkoholische Getränke aber in den Hallen generell untersagt und nur farblose Getränke erlaubt. Essen ist in den Hallen nicht gestattet. Du kannst Dich stattdessen gern in unserem Bistro Südhöhe 28 vor oder nach dem Sport stärken.

8. Rauchen - Rauchen ist in allen Gebäuden des Sportparks untersagt.

9. Pleiten, Pech und Pannen - Grundsätzlich sind die Hallen und alle Einrichtungen funktionsgerecht und schonend zu behandeln und die Mieter haften in vollem Umfang für alle von ihnen verursachten Beschädigungen und Verunreinigungen soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Sollte Dir ein Missgeschick passieren, sei bitte so fair, den Schaden zu melden.

10. Lehr- oder Trainertätigkeit - Lehr- oder Trainertätigkeit ist nur in Verbindung mit dem offiziellen Unterrichtsprogramm des Sportpark Dresden oder im Rahmen einer ausdrücklichen Genehmigung gestattet.

11. Trainingsmaterialien - Auf den Plätzen befindliche Trainingsmaterialien sind Eigentum des Sportparks und nicht für den öffentlichen Gebrauch bestimmt.

12. Sportparkmitarbeiter - Die Sportparkmitarbeitermöchten allen Sportlern einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen. Wenn etwas falsch läuft, dann müssen sie Abhilfe schaffen. Ihre Anweisungen sind daher bindend.

Stand: 1. September 2022