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Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen (AGB) - Sportpark Dresden GmbH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen sollen helfen, allen Gästen den Aufenthalt im Sportpark so angenehm wie möglich zu gestalten. Sie sind Gegenstand sämtlicher Nutzungsverhältnisse und dienen dazu, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise vorzubeugen.

1. Hallen- und Studioordnung
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen gelten für alle von der Sportpark Dresden GmbH geführten Anlagen. Darüber hinaus sind auch die innerbetrieblichen Vorschriften, wie die Hallen- und Studioordnung, zu beachten.

2. Allgemeine Benutzungsvorschriften
Mit dem Betreten der Außen- und Innenanlagen des Sportpark Dresden erkennt der Mieter, die Mitspieler, das Mitglied oder die Besucher die hier geltenden und aushängenden AGB des Sportpark Dresden an und verhält sich entsprechend.

3. Vermietung der Sportanlagen
3.1 Allgemeines
Jede Buchung (ob telefonisch, schriftlich, online oder vor Ort) stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Die Zuweisung der einzelnen Plätze bleibt dem Sportpark Dresden vorbehalten.

3.2 Buchungen
Buchungen von Spieleinheiten erfolgen auf den Namen des Platzmieters und müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die gebuchten Spieleinheiten nur teilweise nutzen, so entfällt der Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Spieleinheit noch nicht bezahlt, so wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt.

3.3 Stornierungen
Verbindlich gebuchte Spieleinheiten (telefonisch, schriftlich, online oder vor Ort) können bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Absage werden 100% des regulären Mietpreises fällig.

3.4 Spieleinheiten
Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit (Tennis =60min, Badminton/Squash/Tischtennis = 45min). Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind die Uhren in der Anlage. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben.
Das Betreten der Halle ist erst zur jeweils gebuchten Spielzeit möglich. Für den Fall, dass nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiter bespielt werden, ist der Sportpark Dresden berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweils gültigen Spieleinheitenpreis zu berechnen.

3.5 Preise
Die verbindlichen Mietpreise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten und Nutzungsgebühren, welche online oder vor Ort einzusehen sind oder jederzeit angefordert werden können. Die Platzmiete umfasst den gemieteten Platz inkl. Licht sowie die Benutzung der Umkleiden und Duschen.

3.6 Abonnements und Sonderveranstaltungen
Abonnements werden erst durch Rechnungslegung rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Die Abonnementanmeldung stellt dabei nur eine Reservierungsanfrage dar. Die verbindlichen Preise für Abonnements und Spielzeiten ergeben sich aus dem Vertrag.

Bei rechtzeitiger Absage einer Abonnentenspieleinheit (mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn) erhält der Kunde eine Gutschrift, wenn die Spieleinheit neu vermietet werden kann. Gutschriften sind innerhalb des Zeitraums des Abonnements abzuspielen, danach verfallen diese. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

3.7 Saisonzeiten
In der Sportart Tennis umfasst die Sommersaison den Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.08. desselben Jahres. Die Wintersaison beginnt am 01.09. und endet am 30.04. des Folgejahres. In den Sportarten Badminton und Squash gibt es keine Saisoneinteilung.

3.8 Öffnungs- und Spielzeiten
Die Öffnungszeiten der Anlagen sind durch Aushänge bekanntgegeben und von allen Besuchern einzuhalten.

4. Allgemeine Nutzungsregeln
Alle Sportflächen dürfen –ausschließlich von den Mietern– lediglich zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln sowie der Hallen-/Studioordnung und ausschließlich in der dafür vorgesehenen Sportkleidung benutzt werden.

4.1 Sportbekleidung
Auf den Squash-, Badminton- und Tennisfeldern sind ausschließlich Sportschuhe mit hellen oder „non-marking“-Sohlen erlaubt. Für eventuelle Schäden und Verunreinigungen haftet der Träger dieser Schuhe. Das Spielen oder Trainieren mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet. Das An- und Ausziehen der Sportkleidung hat in den dafür vorgesehenen Umkleiden zu erfolgen und nicht auf den Sportanlagen oder im Bistro.

4.2 Rauchen, Trinken und Essen
Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes untersagt. Im Außenbereich der Anlage sind die dafür vorgesehenen Bereiche zu nutzen. Der Verzehr von Speisen ist in den Sport-, Entspannungs- und den allgemeinen Aufenthaltsbereichen sowie Umkleideräumen untersagt. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken in das Bistro ist nicht gestattet.

4.3 Schäden
Sämtliche Einrichtungen der Anlage sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungendürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für alle von ihm verursachten Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, Einrichtungsgegenständen und Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.

4.4 Tiere
Das Mitbringen von Tieren in die Anlage ist nicht gestattet.

4.5 Lehrbetrieb/Trainertätigkeit
Die Ausübung jedweder Lehr- oder Trainertätigkeit ist nur in Verbindung mit dem offiziellen Unterrichtsprogramm des Sportpark Dresden oder im Rahmen einer ausdrücklichen Genehmigung möglich. Trainings- und Lehrveranstaltungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung durchgeführt werden.

5. Hausrecht
Das Hausrecht üben ausschließlich die Betreiberin (Sportpark Dresden GmbH) und die von dieser beauftragten Mitarbeiter der Sportanlage aus, deren Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten ist.

6. Haftungsausschluss
Eine Haftung der Anlage für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Anlage zurückzuführen. Die Anlage haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle.

7. Zuwiderhandlung
Sollte es aufgrund von Verletzungen dieser Geschäfts- und Buchungsbestimmung und/oder Nutzungsvereinbarung sowie der Hallen-/Studioordnung notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Spiel- und Trainingsnutzung verfügen, jedoch ohne den Nutzer von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweiligen gültigen Mietpreises zu befreien. Weitergehend ist der Betreiber berechtigt, ein Hausverbot zu erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge/Mietpreise für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehendem Schadenersatz und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

8. Datenschutz
Die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt unter Beachtung der DSGVO. Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Kundendaten erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Aus-führung und Abwicklung der Vertragsbeziehung mit dem Kun-den erforderlich ist und solange die Sportpark Dresden GmbH zur Aufbewahrung dieser Daten gesetzlich verpflichtet ist.

Eine Übermittlung von personenbezogenen Kundendaten an Dritte erfolgt nur nach ausdrücklich erklärter Einwilligung des Kunden, es sei denn die Sportpark Dresden GmbH ist zur Herausgabe der Daten verpflichtet. Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den hier genannten Zwecken ist nicht gestattet und findet seitens der Sportpark Dresden GmbH nicht statt. Alle weiteren Regelungen finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung – online abrufbar und am Empfang aushängend.

Wie der Nutzer/Gast anhand der Hinweisschilder im Objekt erkennen kann, wird die Anlage teilweise videoüberwacht. Die Speicherung der Daten beträgt maximal 72 Stunden. Anschließend werden diese gelöscht.

9. Verbraucherstreitbeilegungsverfahren
Der Sportpark Dresden ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsordnung rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten Zweck am ehesten erreichen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.